§ 1059 Aufhebungsantrag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 363
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 19.12.2013 – 26 Sch 29/12, 26 Sch 8/13Zitiert von 3
- BGH, 18.12.2025 – I ZB 42/25Zurückverweisung an das Schiedsgericht nach Gehörsverletzungen und deren Grenzen
- OLG Frankfurt am Main, 24.01.2019 – 26 Sch 8/18Zitiert von 8
- BayObLG, 17.05.2023 – 102 Sch 44/22Zitiert von 5
- BGH, 21.04.2022 – I ZB 36/21Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Frist für die Begründung des AufhebungsantragsZitiert von 30
- BayObLG, 08.07.2024 – 102 Sch 114/22Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 29.04.2026 – 102 Sch 170/25 e
- LG Köln, 25.03.2026 – 10 O 450/24
- BayObLG, 21.01.2026 – 102 Sch 78/25 e
363 Entscheidungen zu § 1059 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1059 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1059#abs-1 (1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1059#abs-2 (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1059#abs-3 (3) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, muss der Aufhebungsantrag innerhalb einer Frist von drei Monaten bei Gericht eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Antragsteller den Schiedsspruch empfangen hat. Ist ein Antrag nach § 1058 gestellt worden, verlängert sich die Frist um höchstens einen Monat nach Empfang der Entscheidung über diesen Antrag. Der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs kann nicht mehr gestellt werden, wenn der Schiedsspruch von einem deutschen Gericht für vollstreckbar erklärt worden ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1059#abs-4 (4) Ist die Aufhebung beantragt worden, so kann das Gericht in geeigneten Fällen auf Antrag einer Partei unter Aufhebung des Schiedsspruchs die Sache an das Schiedsgericht zurückverweisen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1059#abs-5 (5) Die Aufhebung des Schiedsspruchs hat im Zweifel zur Folge, dass wegen des Streitgegenstandes die Schiedsvereinbarung wiederauflebt.