§ 1063 Allgemeine Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1063#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1063#abs-2 (2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt wird oder wenn bei einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 in Betracht kommen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1063#abs-3 (3) Der Vorsitzende des Zivilsenats kann ohne vorherige Anhörung des Gegners anordnen, dass der Antragsteller bis zur Entscheidung über den Antrag die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch betreiben oder die vorläufige oder sichernde Maßnahme des Schiedsgerichts nach § 1041 vollziehen darf. Die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch darf nicht über Maßnahmen zur Sicherung hinausgehen. Der Antragsgegner ist befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages, wegen dessen der Antragsteller vollstrecken kann, abzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1063#abs-4 (4) Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist, können zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden.
Wird zitiert von 116 Entscheidungen zu § 1063 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 07.07.2016 – I ZB 90/15Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Anfechtbarkeit der Anordnung und Ablehnung der vorläufigen Vollstreckung durch den Vorsitzenden des ZivilsenatsZitiert von 6
- LG Düsseldorf, 18.08.2016 – 25 T 218/16
- OLG Hamm, 05.04.2013 – 25 Sch 3/11Zitiert von 3
- OLG Hamm, 27.03.2012 – I-25 Sch 3/11
- OLG Stuttgart, 09.12.2025 – 21 Sch 7/25Zitiert von 1
- LG Braunschweig, 04.08.2015 – 9 O 1494/15
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 23.09.2026 – 102 Sch 134/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Einvernehmliche Änderung des Schiedsorts; Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung bei der Streitwertfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 08.07.2026 – 101 Sch 45/26 eVollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Begründetheit des Antrags bei Nachweis der Zustellung zur Konkretisierung des Zinsbeginns Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 16.06.2026 – 101 Sch 171/25 eSchiedsrichterliches Verfahren: Feststellung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts bei widersprüchlichen Sprachfassungen ohne Vorrangregelung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1063 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.