Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 1065 Rechtsmittel

Stand: 10.06.2019

Bund80 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1065#abs-1 (1) Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1065#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde kann auch darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung eines Staatsvertrages beruht. Die §§ 707, 717 sind entsprechend anzuwenden.

§ 1064 § 1066