§ 1065 Rechtsmittel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1065#abs-1 (1) Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1065#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde kann auch darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung eines Staatsvertrages beruht. Die §§ 707, 717 sind entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 80 Entscheidungen zu § 1065 ZPO →
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Nach Gewicht
- BAG, 17.11.2010 – 7 ABR 100/09Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer RechtsbeschwerdeZitiert von 2
- BGH, 20.09.2001 – III ZB 57/00Zitiert von 3
- BGH, 30.04.2009 – III ZB 5/09Zitiert von 6
- BGH, 07.07.2016 – I ZB 90/15Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Anfechtbarkeit der Anordnung und Ablehnung der vorläufigen Vollstreckung durch den Vorsitzenden des ZivilsenatsZitiert von 6
- OLG Köln, 15.02.2000 – 9 Sch 13/99Zitiert von 2
- BGH, 17.06.2021 – I ZB 93/20Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregeln: Begriff des Werknutzers; Reichweite des Vorrangs von Tarifverträgen vor gemeinsamen Vergütungsregeln; Voraussetzung der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln - WerknutzerZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 16.01.2026 – 19 Sch 12/25
- BGH, 18.12.2025 – I ZB 42/25Zurückverweisung an das Schiedsgericht nach Gehörsverletzungen und deren GrenzenZitiert von 1
- OLG Köln, 02.12.2025 – 19 SchH 22/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1065 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.