§ 1045 Verfahrenssprache
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
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Nach Gewicht
- BGH, 30.04.2014 – III ZB 37/12Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des SchiedsgerichtsZitiert von 7
- OLG Köln, 13.07.1992 – 18 W 23/92
- BGH, 23.07.2020 – I ZB 88/19Schiedsverfahren: Prozessuale Waffengleichheit als Teil des verfahrensrechtlichen ordre public; Verstoß gegen Grundsätze der ZeugenvernehmungZitiert von 21
- BGH, 04.03.1999 – III ZR 72/98Zitiert von 7
- OLG Köln, 21.02.1994 – 27 U 99/93
- OLG Köln, 04.09.1991 – 26 U 21/91
Zuletzt entschieden
- EuGH, 29.01.2026 – C-49/26Zitiert von 1
- EuGH, 12.06.2025 – C-286/24Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 25.08.2023 – 26 SchH 4/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1045 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1045#abs-1 (1) Die Parteien können die Sprache oder die Sprachen, die im schiedsrichterlichen Verfahren zu verwenden sind, vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so bestimmt hierüber das Schiedsgericht. Die Vereinbarung der Parteien oder die Bestimmung des Schiedsgerichts ist, sofern darin nichts anderes vorgesehen wird, für schriftliche Erklärungen einer Partei, mündliche Verhandlungen, Schiedssprüche, sonstige Entscheidungen und andere Mitteilungen des Schiedsgerichts maßgebend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1045#abs-2 (2) Das Schiedsgericht kann anordnen, dass schriftliche Beweismittel mit einer Übersetzung in die Sprache oder die Sprachen versehen sein müssen, die zwischen den Parteien vereinbart oder vom Schiedsgericht bestimmt worden sind.