§ 1037 Ablehnungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 50
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BayObLG, 19.09.2025 – 102 SchH 142/24 e
- BayObLG, 09.02.2022 – 101 SchH 125/21Zitiert von 5
- BAG, 11.09.2001 – 1 ABR 5/01Zitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 24.01.2019 – 26 SchH 2/18Zitiert von 5
- BGH, 02.05.2017 – I ZB 1/16Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensverstoß bei unterlassener Offenlegung von zur möglichen Ablehnung des Sachverständigen führenden UmständenZitiert von 30
- OLG Frankfurt am Main, 12.02.2026 – 26 SchH 1/24
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 21.01.2026 – 102 Sch 78/25 e
- OLG Frankfurt am Main, 15.10.2025 – 32 SchH 2/25
- OLG Frankfurt am Main, 22.07.2025 – 32 SchH 3/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1037 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1037#abs-1 (1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1037#abs-2 (2) Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. Tritt der abgelehnte Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, so entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1037#abs-3 (3) Bleibt die Ablehnung nach dem von den Parteien vereinbarten Verfahren oder nach dem in Absatz 2 vorgesehenen Verfahren erfolglos, so kann die ablehnende Partei innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Entscheidung, mit der die Ablehnung verweigert wurde, Kenntnis erlangt hat, bei Gericht eine Entscheidung über die Ablehnung beantragen; die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. Während ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht einschließlich des abgelehnten Schiedsrichters das schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.