§ 1042 Allgemeine Verfahrensregeln
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1042#abs-1 (1) Die Parteien sind gleich zu behandeln. Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1042#abs-2 (2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1042#abs-3 (3) Im Übrigen können die Parteien vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften dieses Buches das Verfahren selbst oder durch Bezugnahme auf eine schiedsrichterliche Verfahrensordnung regeln.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1042#abs-4 (4) Soweit eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt und dieses Buch keine Regelung enthält, werden die Verfahrensregeln vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt. Das Schiedsgericht ist berechtigt, über die Zulässigkeit einer Beweiserhebung zu entscheiden, diese durchzuführen und das Ergebnis frei zu würdigen.
Wird zitiert von 100 Entscheidungen zu § 1042 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 14.10.2025 – 32 Sch 4/25
- OLG Frankfurt am Main, 02.02.2017 – 26 Sch 3/16Schiedsverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung einer als Beschluss bezeichneten schiedsgerichtlichen Kostenentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 – 1 AGH 14/19
- OLG Frankfurt am Main, 17.12.2020 – 26 Sch 15/19Zitiert von 1
- BGH, 23.07.2020 – I ZB 88/19Schiedsverfahren: Prozessuale Waffengleichheit als Teil des verfahrensrechtlichen ordre public; Verstoß gegen Grundsätze der ZeugenvernehmungZitiert von 22
- OLG Köln, 13.12.2024 – 19 Sch 11/24
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 21.01.2026 – 102 Sch 78/25 e
- OLG Köln, 16.01.2026 – 19 Sch 12/25
- OLG Köln, 02.12.2025 – 19 SchH 22/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1042 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.