§ 1031 Form der Schiedsvereinbarung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 131
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BayObLG, 19.08.2022 – 102 SchH 99/21Zitiert von 3
- BGH, 26.11.2020 – I ZR 245/19Schiedsvereinbarung mit ausländischem Verkäufer: Rechtzeitigkeit der Schiedseinrede bei Versäumnisurteil; Anwendbarkeit des CISG für die Frage der materiellen Einigung der Parteien auf eine Schiedsvereinbarung; Beurteilung des Zustandekommens und der Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im KollisionsfallZitiert von 37
- BGH, 19.05.2011 – III ZR 16/11Einrede des Schiedsvertrags: Berufung auf eine formunwirksame Schiedsabrede durch den verklagten VerbraucherZitiert von 5
- OLG Hamm, 09.07.2013 – 21 U 16/13Zitiert von 3
- BGH, 24.02.2005 – III ZB 36/04Schiedsvereinbarung: Einordnung von Geschäften im Zuge der Existenzgründung als Unternehmerhandeln KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- BayObLG, 14.03.2025 – 101 Sch 3/24 e
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.11.2025 – I ZB 33/25Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Zulässigkeit schiedsrichterlichen VerfahrensZitiert von 3
- OLG Stuttgart, 08.10.2025 – 21 Sch 4/25Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 28.08.2025 – 21 SchH 1/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1031 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1031#abs-1 (1) Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen, enthalten sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1031#abs-2 (2) Die Form des Absatzes 1 gilt auch dann als erfüllt, wenn die Schiedsvereinbarung in einem von der einen Partei der anderen Partei oder von einem Dritten beiden Parteien übermittelten Dokument enthalten ist und der Inhalt des Dokuments im Falle eines nicht rechtzeitig erfolgten Widerspruchs nach der Verkehrssitte als Vertragsinhalt angesehen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1031#abs-3 (3) Nimmt ein den Formerfordernissen des Absatzes 1 oder 2 entsprechender Vertrag auf ein Dokument Bezug, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine Schiedsvereinbarung, wenn die Bezugnahme dergestalt ist, dass sie diese Klausel zu einem Bestandteil des Vertrages macht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1031#abs-4 (4) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1031#abs-5 (5) Schiedsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, müssen in einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein. Die schriftliche Form nach Satz 1 kann durch die elektronische Form nach § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt werden. Andere Vereinbarungen als solche, die sich auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, darf die Urkunde oder das elektronische Dokument nicht enthalten; dies gilt nicht bei notarieller Beurkundung.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1031#abs-6 (6) Der Mangel der Form wird durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt.