Gesetze / ZAG · BGBl I 2017, 2446 (2019 I 1113)
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
76 Normen · ausgefertigt 17.07.2017 · 142 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.04.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 1 · Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 1aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 2Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- § 3Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
- § 4Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
- § 4aElektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
- § 4bBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- § 5Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 6Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2 · Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
- § 7Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- § 8Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- Unterabschnitt 3 · Sofortige Vollziehbarkeit
- § 9Sofortige Vollziehbarkeit
- Abschnitt 2 · Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Unterabschnitt 1 · Erlaubnis
- § 10Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
- § 11Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
- § 12Versagung der Erlaubnis
- § 13Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- Unterabschnitt 2 · Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 14Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 · Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
- § 15Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
- § 16Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4 · Sicherungsanforderungen
- § 17Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
- § 18Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
- Abschnitt 5 · Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
- § 19Auskünfte und Prüfungen
- § 20Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 21Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
- § 22Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
- § 23Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
- § 24Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- § 25Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
- § 26Auslagerung
- § 27Organisationspflichten
- § 28Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- § 29Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
- § 30Aufbewahrung von Unterlagen
- Abschnitt 6 · Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
- § 31Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
- § 32Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
- § 33Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
- Abschnitt 7 · Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
- § 34Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
- § 35Versagung der Registrierung
- § 36Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
- § 37Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
- Abschnitt 8 · Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
- § 38Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
- § 39Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 40Berichtspflicht
- § 41Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
- § 42Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- Abschnitt 9 · Register
- § 43Zahlungsinstituts-Register
- § 44E-Geld-Instituts-Register
- Abschnitt 10 · Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
- Unterabschnitt 1 · Kartengebundene Zahlungsinstrumente
- § 45Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
- § 46Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
- § 47Ausnahme für E-Geld-Instrumente
- Unterabschnitt 2 · Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
- § 48Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
- § 49Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
- § 50Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
- § 51Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
- § 52Zugang zu Zahlungskonten
- Unterabschnitt 3 · Risiken und Meldung von Vorfällen
- § 53Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- § 54Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
- Unterabschnitt 4 · Starke Kundenauthentifizierung
- § 55Starke Kundenauthentifizierung
- Unterabschnitt 5 · Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
- § 56Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
- § 57Zugang zu Zahlungssystemen
- § 57aVoraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
- § 58Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 5a · Technische Infrastrukturleistungen
- § 58aZugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
- Abschnitt 11 · Datenschutz
- § 59Datenschutz
- Abschnitt 12 · Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
- § 60Beschwerden über Zahlungsdienstleister
- § 61Beschwerden über E-Geld-Emittenten
- § 62Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
- § 62aKollektive Verbraucherinformation
- Abschnitt 13 · Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- § 63Strafvorschriften
- § 64Bußgeldvorschriften
- § 65Mitteilung in Strafsachen
- § 65aBekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
- Abschnitt 14 · Übergangsvorschriften
- § 66Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- § 67Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- § 68Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
- § 69Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Änderungsverlauf
- 01.04.2026 — 5 Normen geändert · §§ 7, 14, 19, 39, 64 neueste Änderung
- 14.03.2026 — 4 Normen geändert · §§ 24, 27, 28, 64
- 13.04.2025 — 10 Normen geändert · §§ 2, 9, 11, 14 und 6 weitere
- 04.01.2025 — 16 Normen geändert · §§ 2, 4, 4b, 9 und 12 weitere
- 03.01.2024 — 1 Norm geändert · § 3
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.