Gesetze / ZAG · BGBl I 2017, 2446 (2019 I 1113)

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten

76 Normen · ausgefertigt 17.07.2017 · 142 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.04.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. Unterabschnitt 1 · Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
  4. § 1Begriffsbestimmungen
  5. § 1aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
  6. § 2Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
  7. § 3Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
  8. § 4Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
  9. § 4aElektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
  10. § 4bBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
  11. § 5Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  12. § 6Verschwiegenheitspflicht
  13. Unterabschnitt 2 · Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
  14. § 7Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
  15. § 8Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
  16. Unterabschnitt 3 · Sofortige Vollziehbarkeit
  17. § 9Sofortige Vollziehbarkeit
  18. Abschnitt 2 · Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
  19. Unterabschnitt 1 · Erlaubnis
  20. § 10Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
  21. § 11Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
  22. § 12Versagung der Erlaubnis
  23. § 13Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  24. Unterabschnitt 2 · Inhaber bedeutender Beteiligungen
  25. § 14Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
  26. Abschnitt 3 · Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
  27. § 15Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
  28. § 16Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
  29. Abschnitt 4 · Sicherungsanforderungen
  30. § 17Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
  31. § 18Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
  32. Abschnitt 5 · Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
  33. § 19Auskünfte und Prüfungen
  34. § 20Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
  35. § 21Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
  36. § 22Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
  37. § 23Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
  38. § 24Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
  39. § 25Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
  40. § 26Auslagerung
  41. § 27Organisationspflichten
  42. § 28Anzeigen; Verordnungsermächtigung
  43. § 29Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
  44. § 30Aufbewahrung von Unterlagen
  45. Abschnitt 6 · Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
  46. § 31Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
  47. § 32Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
  48. § 33Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
  49. Abschnitt 7 · Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
  50. § 34Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
  51. § 35Versagung der Registrierung
  52. § 36Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
  53. § 37Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
  54. Abschnitt 8 · Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
  55. § 38Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
  56. § 39Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
  57. § 40Berichtspflicht
  58. § 41Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
  59. § 42Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  60. Abschnitt 9 · Register
  61. § 43Zahlungsinstituts-Register
  62. § 44E-Geld-Instituts-Register
  63. Abschnitt 10 · Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
  64. Unterabschnitt 1 · Kartengebundene Zahlungsinstrumente
  65. § 45Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
  66. § 46Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
  67. § 47Ausnahme für E-Geld-Instrumente
  68. Unterabschnitt 2 · Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
  69. § 48Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
  70. § 49Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
  71. § 50Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
  72. § 51Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
  73. § 52Zugang zu Zahlungskonten
  74. Unterabschnitt 3 · Risiken und Meldung von Vorfällen
  75. § 53Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
  76. § 54Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
  77. Unterabschnitt 4 · Starke Kundenauthentifizierung
  78. § 55Starke Kundenauthentifizierung
  79. Unterabschnitt 5 · Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
  80. § 56Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
  81. § 57Zugang zu Zahlungssystemen
  82. § 57aVoraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
  83. § 58Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
  84. Unterabschnitt 5a · Technische Infrastrukturleistungen
  85. § 58aZugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
  86. Abschnitt 11 · Datenschutz
  87. § 59Datenschutz
  88. Abschnitt 12 · Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
  89. § 60Beschwerden über Zahlungsdienstleister
  90. § 61Beschwerden über E-Geld-Emittenten
  91. § 62Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
  92. § 62aKollektive Verbraucherinformation
  93. Abschnitt 13 · Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
  94. § 63Strafvorschriften
  95. § 64Bußgeldvorschriften
  96. § 65Mitteilung in Strafsachen
  97. § 65aBekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
  98. Abschnitt 14 · Übergangsvorschriften
  99. § 66Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
  100. § 67Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
  101. § 68Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
  102. § 69Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

Änderungsverlauf

  1. 01.04.2026 — 5 Normen geändert · §§ 7, 14, 19, 39, 64 neueste Änderung
  2. 14.03.2026 — 4 Normen geändert · §§ 24, 27, 28, 64
  3. 13.04.2025 — 10 Normen geändert · §§ 2, 9, 11, 14 und 6 weitere
  4. 04.01.2025 — 16 Normen geändert · §§ 2, 4, 4b, 9 und 12 weitere
  5. 03.01.2024 — 1 Norm geändert · § 3

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.