Gesetze / Wertpapierprospektgesetz

WpPG

§ 31 (jetzt § 20)

Stand: 24.07.2019

Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen2 Entscheidungen

Für § 31 WpPG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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