Gesetze / Wertpapierinstitutsgesetz
WpIGInhaltsübersicht
Stand: 01.04.2026
Kapitel 1Allgemeine VorschriftenAbschnitt 1Anwendungsbereich
und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Aufgaben und grundlegende
Befugnisse der Bundesanstalt
Abschnitt 3Zusammenarbeit der
Bundesanstalt mit anderen Stellen
Abschnitt 4Hinweisgebersystem
und Aufzeichnungsverpflichtung
bei Wertpapierinstituten;
Form der einzureichenden Dokumente
Kapitel 2Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender BeteiligungenAbschnitt 1Erlaubnis
Abschnitt 2Geschäftsleiter und
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Abschnitt 3Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 4Vertraglich gebundene
Vermittler, Bezeichnungsschutz
und Registervorschriften
Kapitel 3Informationen über die
zuständigen Sicherungseinrichtungen
Kapitel 4Vorkehrungen zur Verhinderung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Kapitel 5Beaufsichtigung von
Wertpapierinstituten; SolvenzaufsichtAbschnitt 1Grundlagen der Solvenzaufsicht
Abschnitt 2Aufsichtlicher
Überprüfungs- und Bewertungsprozess
Abschnitt 3Besondere Befugnisse
der Bundesanstalt bei der laufenden
Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Abschnitt 4Besonderheiten
bei der Beaufsichtigung
von WertpapierinstitutsgruppenUnterabschnitt 1Beaufsichtigung von
Wertpapierinstitutsgruppen auf
konsolidierter Basis und Beaufsichtigung
der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
Unterabschnitt 2Investmentholdinggesellschaften, gemischte
Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
Abschnitt 5Anzeigepflichten;
Wertpapierinstitute mit
Mutterunternehmen im Drittstaat
Abschnitt 6Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung
Kapitel 6Europäischer Pass, Zweigniederlassung
und grenzüberschreitender DienstleistungsverkehrAbschnitt 1Europäischer Pass,
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungsverkehr
Abschnitt 2Errichten einer
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
verkehr durch Wertpapierinstitute
mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
Kapitel 7Vorlage von
Rechnungslegungsunterlagen,
Prüferbestellung und Prüfung
Kapitel 7aDLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
Kapitel 7bZulassung von Datenbereitstellungsdiensten
Kapitel 8Maßnahmen bei Gefahr
Kapitel 9Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche
Bekanntmachung und Mitteilungen in StrafsachenKapitel 10Übergangsvorschriften
und Begriffsbestimmungen
| § 1 | Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
| § 2a | Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen |
| § 3 | Ausnahmen |
| § 4 | Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute |
Befugnisse der Bundesanstalt
| § 5 | Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt |
| § 5a | Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554 |
| § 6 | Sofortige Vollziehbarkeit |
| § 7 | Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen |
| § 8 | Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute |
Bundesanstalt mit anderen Stellen
| § 9 | Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank |
| § 10 | Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht |
| § 11 | Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen |
| § 12 | Verschwiegenheitspflicht |
und Aufzeichnungsverpflichtung
bei Wertpapierinstituten;
Form der einzureichenden Dokumente
| § 13 | Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung |
| § 14 | Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung |
Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender BeteiligungenAbschnitt 1Erlaubnis
| § 15 | Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen |
| § 16 | Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung |
| § 17 | Anfangskapital |
| § 18 | Versagung der Erlaubnis |
| § 19 | Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis |
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
| § 20 | Geschäftsleiter |
| § 21 | Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan |
| § 22 | Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans |
| § 23 | Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind |
| § 24 | Anzeige |
| § 25 | Beurteilungszeitraum |
| § 26 | Beurteilungskriterien und Untersagung |
| § 27 | Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht |
Vermittler, Bezeichnungsschutz
und Registervorschriften
| § 28 | Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler |
| § 29 | Bezeichnungsschutz |
| § 30 | Registervorschriften |
zuständigen Sicherungseinrichtungen
| § 31 | Information über die Sicherungseinrichtung |
| § 32 | Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung |
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
| § 33 | Interne Sicherungsmaßnahmen |
| § 34 | Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung |
| § 35 | Verstärkte Sorgfaltspflichten |
| § 36 | Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften |
| § 37 | Verbotene Geschäfte |
Wertpapierinstituten; SolvenzaufsichtAbschnitt 1Grundlagen der Solvenzaufsicht
| § 38 | Anwendungsbereich |
| § 39 | Internes Kapital und liquide Mittel |
| § 40 | Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung |
| § 41 | Interne Unternehmensführung |
| § 42 | Länderspezifische Berichterstattung |
| § 43 | Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements |
| § 44 | Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung |
| § 45 | Risikosteuerung |
| § 46 | Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung |
Überprüfungs- und Bewertungsprozess
| § 47 | Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung |
| § 48 | Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle |
der Bundesanstalt bei der laufenden
Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
| § 49 | Besondere Aufsichtsbefugnisse |
| § 50 | Zusätzliche Eigenmittelanforderungen |
| § 51 | Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln |
| § 52 | Besondere Liquiditätsanforderungen |
| § 53 | Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden |
| § 54 | Veröffentlichungspflichten |
| § 55 | Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde |
bei der Beaufsichtigung
von WertpapierinstitutsgruppenUnterabschnitt 1Beaufsichtigung von
Wertpapierinstitutsgruppen auf
konsolidierter Basis und Beaufsichtigung
der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
| § 56 | Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests |
| § 57 | Informationspflichten in Krisensituationen |
| § 58 | Aufsichtskollegien |
| § 59 | Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden |
| § 60 | Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten |
Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
| § 61 | Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests |
| § 62 | Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung |
| § 63 | Gemischte Holdinggesellschaften |
Wertpapierinstitute mit
Mutterunternehmen im Drittstaat
| § 64 | Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute |
| § 65 | Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute |
| § 66 | Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute |
| § 67 | Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften |
| § 68 | Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung |
| § 69 | Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken |
| § 69a | Vermögenstrennung |
und grenzüberschreitender DienstleistungsverkehrAbschnitt 1Europäischer Pass,
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungsverkehr
| § 70 | Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute |
| § 71 | Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute |
| § 72 | Änderung der angezeigten Verhältnisse |
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
verkehr durch Wertpapierinstitute
mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
| § 73 | Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat |
| § 74 | Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr |
| § 75 | Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt |
Rechnungslegungsunterlagen,
Prüferbestellung und Prüfung
| § 76 | Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen |
| § 77 | Prüferbestellung und Anzeige |
| § 78 | Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung |
| § 78a | Zuständigkeit |
| § 78b | Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 |
| § 78c | Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858 |
| § 78d | Zulassungsverfahren; Ausnahmen |
| § 78e | Versagung der Zulassung; Entzug der Zulassung |
| § 78f | Unterrichtung der ESMA |
| § 79 | Maßnahmen bei Gefahr |
| § 80 | Sonderbeauftragter |
| § 81 | Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung |
| § 81a | Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung |
Bekanntmachung und Mitteilungen in StrafsachenKapitel 10Übergangsvorschriften