Gesetze / Wertpapierinstitutsgesetz
WpIG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 01.04.2026
Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.
Gesetze / Wertpapierinstitutsgesetz
WpIGStand: 01.04.2026
Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.