Gesetze / Wertpapierinstitutsgesetz
WpIG§ 39 Internes Kapital und liquide Mittel
Stand: 26.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WpIG/39#abs-1 (1) Mittlere Wertpapierinstitute müssen laufend ihre Risikotragfähigkeit sicherstellen. Dies umfasst Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, wobei eine vorsichtige Ermittlung der Risiken und des zu ihrer Abdeckung verfügbaren Risikodeckungspotenzials zugrunde zu legen ist. Mittlere Wertpapierinstitute müssen darüber hinaus durch entsprechende Verfahren sicherstellen, dass sie ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WpIG/39#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten Regelungen, Strategien und Verfahren müssen mit Blick auf die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte des Wertpapierinstituts angemessen und verhältnismäßig sein. Sie sind von dem Wertpapierinstitut regelmäßig intern zu überprüfen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WpIG/39#abs-3 (3) In dem Umfang, in dem die Bundesanstalt es als angemessen einstuft, kann sie von Kleinen Wertpapierinstituten verlangen, dass diese die Anforderungen der Absätze 1 und 2 einhalten.