Gesetze / Wehrstrafgesetz

WStG

§ 6 Furcht vor persönlicher Gefahr

Stand: 10.06.2019

Bund24 Entscheidungen

Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.

§ 5 § 7