§ 20 Gehorsamsverweigerung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
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Nach Gewicht
- BVerwG, 21.09.2023 – 2 WD 5/23Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-SchutzimpfungZitiert von 4
- BGH, 05.03.1953 – 5 StR 734/52
- BVerwG, 13.03.2025 – 2 WD 17.24Entfernung aus dem Dienstverhältnis; wiederholte Verweigerung von Befehlen zu COVID-19-ImpfungZitiert von 2
- VG Hamburg, 19.06.2024 – 21 K 2482/23
- OLG Brandenburg, 08.11.2012 – (2) 53 Ss 133/12 (62/12)
- BVerwG, 28.09.2018 – 2 WD 14/17Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; SchikaneZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WD 17.25Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten
- BVerwG, 13.08.2025 – 2 WD 27.24Befehlswidrige Fortsetzung einer Nebentätigkeit auch in Zeiten der Krankschreibung; Schriftformerfordernis der BerufungsschriftZitiert von 3
- BVerwG, 18.06.2025 – 2 WDB 3.25Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen wiederholter Befehlsverweigerung und verfassungswidriger Äußerungen; Gehorsams- und Befehlsverweigerung zur Durchführung der COVID-19-ImpfungZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/20#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
1.
wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2.
wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/20#abs-2 (2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.