Gesetze / Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

WBVG

§ 16 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Stand: 10.06.2019

Bund20 Entscheidungen

Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

§ 15 § 17