Gesetze / Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
WBVG§ 3 Informationspflichten vor Vertragsschluss
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 07.02.2019 – III ZR 38/18Heimvertrag: Transparenzkontrolle vorformulierter Klauseln über die Zahlungspflicht des PflegebedürftigenZitiert von 24
- VGH Hessen, 04.03.2010 – 10 B 174/10
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 – 6 S 773/11Zitiert von 10
- AG Schöneberg, 08.11.2022 – 10 C 58/22Zitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2022 – L 6 KR 9/18
- LG Berlin, 27.11.2019 – 65 S 112/19
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 29.05.2019 – 2 U 121/18
- VG Mainz, 13.07.2017 – 1 K 125/16.MZZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 – I-6 U 182/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 WBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WBVG/3#abs-1 (1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform und in leicht verständlicher Sprache über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen zu informieren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WBVG/3#abs-2 (2) Zur Information des Unternehmers über sein allgemeines Leistungsangebot gehört die Darstellung
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WBVG/3#abs-3 (3) Zur Information über die für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gehört die Darstellung
Die Darstellung nach Satz 1 Nummer 5 muss in hervorgehobener Form erfolgen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WBVG/3#abs-4 (4) Erfüllt der Unternehmer seine Informationspflichten nach den Absätzen 1 bis 3 nicht, ist § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden. Weitergehende zivilrechtliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WBVG/3#abs-5 (5) Die sich aus anderen Gesetzen ergebenden Informationspflichten bleiben unberührt.