Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/51#abs-1 (1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/51#abs-2 (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/51#abs-3 (3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/51#abs-4 (4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/51#abs-5 (5) Die Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 49 Abs. 1 bleiben unberührt.
Wird zitiert von 2.460 Entscheidungen zu § 51 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.04.2023 – 1 C 4/22Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen AufnahmeverfahrensZitiert von 36
- VG Düsseldorf, 14.10.2013 – 14 K 5615/12.AZitiert von 5
- VG Sigmaringen, 12.03.2018 – A 7 K 4818/17
- VG Minden, 10.02.2022 – 2 K 41/19.AZitiert von 11
- BVerwG, 14.06.2017 – 8 C 7/16Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen neuer Beweismittel; Erstreckung einer besatzungsrechtlichen Listenenteignung nach § 2 Abs. 1 der Richtlinien Nr. 3 der DWKZitiert von 21
- VG Schleswig, 16.01.2020 – 12 A 245/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 02.09.2026 – 29 L 2558/26.AAsylrecht: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 19.08.2026 – 9 A 6.24Straßenrechtliche Planfeststellung: Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung beim aktiven Schallschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 11.08.2026 – 22 L 1988/26.A
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