Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 10.06.2019
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.
Wird zitiert von 1.407 Entscheidungen zu § 46 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 23.03.2009 – 13 K 4649/08
- EuGH, 21.05.2015 – C-137/14Zitiert von 1
- VG Freiburg, 12.05.2020 – 2 K 9611/17Zitiert von 3
- EuGH, 15.10.2015 – C-137/14Umweltrecht: Vertragsverletzung durch Beschränkung des Zugangs zu Gerichten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 249
- VG Osnabrück, 04.11.2015 – 3 A 88/14Zitiert von 6
- OVG NRW, 04.04.2014 – 1 A 1707/11Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 08.09.2026 – 6 B 10.26Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zur Entziehung des Doktorgrads Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 04.08.2026 – 6 Kart 2/26 (V)Besonderes Missbrauchsverfahren: Voraussetzungen der Kündigung eines Biogasbilanzkreisvertrages wegen Unterspeisungen und Zulässigkeit der Saldierung von Unterbilanzkreisen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 23.07.2026 – 1 B 47/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.