Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.296
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 23.03.2009 – 13 K 4649/08
- EuGH, 21.05.2015 – C-137/14Zitiert von 1
- VG Freiburg, 12.05.2020 – 2 K 9611/17Zitiert von 3
- EuGH, 15.10.2015 – C-137/14Umweltrecht: Vertragsverletzung durch Beschränkung des Zugangs zu Gerichten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 239
- VG Osnabrück, 04.11.2015 – 3 A 88/14Zitiert von 6
- OVG NRW, 04.04.2014 – 1 A 1707/11Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.07.2026 – 1 B 47/26
- VG Minden, 09.06.2026 – 1 K 4911/25.A
- VG Bremen, 12.05.2026 – 5 V 460/26
1.296 Entscheidungen zu § 46 VwVfG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.