Gesetze / Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
UmwRG§ 4 Verfahrensfehler
Stand: 06.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-1 (1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 kann verlangt werden, wenn
Eine durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit, die nicht dem Maßstab des § 5 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genügt, steht einer nicht durchgeführten Vorprüfung nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gleich.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-1a (1a) Für Verfahrensfehler, die nicht unter Absatz 1 fallen, gilt § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Lässt sich durch das Gericht nicht aufklären, ob ein Verfahrensfehler nach Satz 1 die Entscheidung in der Sache beeinflusst hat, wird eine Beeinflussung vermutet.
Permalink zu Abs. 1brecht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-1b (1b) Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften führt nur dann zur Aufhebung der Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3, wenn sie nicht durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Unberührt bleiben
Auf Antrag kann das Gericht anordnen, dass die Verhandlung bis zur Heilung von Verfahrensfehlern im Sinne der Absätze 1 und 1a ausgesetzt wird, sofern dies im Sinne der Verfahrenskonzentration sachdienlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-2 (2) Soweit Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung Beschlüsse im Sinne des § 2 Absatz 6 Nummer 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind, gelten abweichend von den Absätzen 1 bis 1b die §§ 214 und 215 und die diesbezüglichen Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuchs sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-3 (3) Auf Rechtsbehelfe von Personen und Vereinigungen nach § 1 Absatz 3 Satz 2 ist Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Aufhebung der Entscheidung nur verlangt werden kann, wenn der Verfahrensfehler dem Beteiligten die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 2 sind entsprechend anzuwenden für Rechtsbehelfe von Vereinigungen nach § 1 Absatz 3 Satz 1 gegen
Sofern Raumordnungspläne nach dem Raumordnungsgesetz Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sind, gelten abweichend von Satz 1 die §§ 11 und 27 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/4#abs-5 (5) Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1, 3 und 6 gelten bei Verfahrensfehlern die jeweiligen fachrechtlichen Regelungen sowie die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Wird zitiert von 857 Entscheidungen zu § 4 UmwRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 – 9 K 3203/19Zitiert von 3
- OVG NRW, 20.12.2018 – 8 A 2971/17Umweltverträglichkeitsprüfung nach Errichtung von Windenergieanlagen; Anforderungen an die Rüge relativer Verfahrensfehler Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 57
- OVG NRW, 11.09.2018 – 20 D 79/17.AKZitiert von 15
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 – 14 S 2056/21Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Einordnung von Gutachtenmängeln als Verfahrensfehler nach § 4 UmwRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 13
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 – 7 KS 17/16Planfeststellung einer Mineralstoffdeponie; erfolglose Klage einer Naturschutzvereinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- VG Arnsberg, 17.10.2017 – 4 K 2130/16Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 19.08.2026 – 8 D 241/25.AKImmissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage; Ermittlung gewerblicher Vorbelastungen in der Schallprognose Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.06.2026 – 9 A 2.26Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Erdkabelleitung (SuedOstLink - Abschnitt C2) durch eine Gemeinde
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 75/25.NEZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 UmwRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2549)
BGBl. 2018 I S. 2549
BGBl. 2018 I S. 2549 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.