Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/47#abs-1 (1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/47#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/47#abs-3 (3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/47#abs-4 (4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 401 Entscheidungen zu § 47 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 18.01.2017 – 8 C 1/16 · Wesen der Umdeutung nach § 47 VwVfGZitiert von 26
- VG Saarland Saarlouis, 27.05.2015 – 3 K 906/14
- VG Düsseldorf, 26.11.2021 – 6 L 1820/21Zitiert von 4
- VG Arnsberg, 20.07.2026 – 14 L 700/26.AKeine Umdeutung einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung in eine Überstellungsentscheidung nach der AMM-Verordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Arnsberg, 17.07.2026 – 14 L 1306/25.AAsylrecht: Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsanordnung nach dem GEAS-Anpassungsgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Köln, 21.01.2009 – 21 K 2048/07Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2026 – 2a L 1166/26.A
- VG Köln, 29.05.2026 – 12 L 640/25
- VG Hannover, 10.03.2026 – 1 A 5312/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 47 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.