Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/45#abs-1 (1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/45#abs-2 (2) Handlungen nach Absatz 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/45#abs-3 (3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsaktes unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist nach § 32 Abs. 2 maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.
Wird zitiert von 1.165 Entscheidungen zu § 45 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 16.12.2002 – VI-Kart 25/02 (V)
- BVerfG, 31.07.2001 – 1 BvR 1061/00Zitiert von 14
- BGH, 13.04.2000 – III ZR 165/99Zitiert von 1
- BVerwG, 09.04.2002 – 4 B 20.02Zitiert von 10
- VG Osnabrück, 04.11.2015 – 3 A 88/14Zitiert von 6
- OVG NRW, 09.12.2009 – 8 D 12/08.AKAnforderungen an den immissionsschutzrechtlichen Nachbarschutz bei der Erweiterung eines Steinkohlekraftwerks Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
Zuletzt entschieden
- VG Arnsberg, 20.07.2026 – 14 L 700/26.AKeine Umdeutung einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung in eine Überstellungsentscheidung nach der AMM-Verordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Arnsberg, 17.07.2026 – 14 L 1306/25.AAsylrecht: Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsanordnung nach dem GEAS-Anpassungsgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2026 – OVG 90 H 3/24
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