Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 27a Bekanntmachung im Internet
Stand: 29.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/27a#abs-1 (1) Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, erfolgt sie dadurch, dass der Inhalt der Bekanntmachung auf einer Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers veröffentlicht wird. Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, ist für die Einhaltung einer vorgeschriebenen Frist die Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 maßgeblich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/27a#abs-2 (2) Ist eine Veröffentlichung im Internet insbesondere aus technischen Gründen, nicht möglich, bestimmt die Behörde eine andere Art der Bekanntmachung. Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist für die Einhaltung einer vorgeschriebenen Frist die Bekanntmachung auf diese Weise maßgeblich.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 27a VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.10.2021 – 4 A 9/19Gemeindeklage gegen Planfeststellung für eine Höchstspannungsfreileitung (ergänzendes Verfahren); Bekanntmachung im Internet; VerfahrensfehlerZitiert von 42
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 – 2 K 113/14Zitiert von 8
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2017 – 8 B 10987/17Zitiert von 10
- BVerwG, 06.04.2017 – 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16, 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16Planfeststellungsbeschluss für die sog. GanderkeseeleitungZitiert von 52
- BVerwG, 27.04.2023 – 4 VR 3.22Erfolgloser Eilantrag gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- BSG, 26.05.2021 – B 6 KA 8/20 RVertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses im Internet - Wirksamkeit nach Hinweis im Deutschen Ärzteblatt - rückwirkende Budgetierung von GesprächsleistungenZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 75/25.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 33/24.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 12.06.2026 – 22 D 261/24.NEZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27a VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 27a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 344)
BGBl. 2023 I Nr. 344
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.