Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VwVG§ 1 Vollstreckbare Geldforderungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 23
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 – L 3 AS 1168/20 ER-B
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 – L 6 KR 90/19 NZBZitiert von 1
- VG Wiesbaden, 08.10.2010 – 8 L 984/10.WIZitiert von 1
- BGH, 20.02.2025 – I ZB 32/24Vorliegen einer Vollstreckungsanordnung im Rahmen der VerwaltungsvollstreckungZitiert von 2
- VG München, 18.11.2025 – M 5 E 25.5577
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 – 11 LC 294/20Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2025 – 1 S 719/25
- VG Köln, 21.05.2024 – 23 L 478/24
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2023 – L 11 AS 152/23 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 VwVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/1#abs-1 (1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/1#abs-2 (2) Ausgenommen sind solche öffentlich-rechtlichen Geldforderungen, die im Wege des Parteistreites vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden oder für die ein anderer Rechtsweg als der Verwaltungsrechtsweg begründet ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/1#abs-3 (3) Die Vorschriften der Abgabenordnung des Sozialversicherungsrechts einschließlich der Arbeitslosenversicherung und des Justizbeitreibungsgesetzes bleiben unberührt.