Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VwVG§ 3 Vollstreckungsanordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 121
Nach Gewicht
- BGH, 20.02.2025 – I ZB 32/24Vorliegen einer Vollstreckungsanordnung im Rahmen der VerwaltungsvollstreckungZitiert von 2
- BSG, 14.02.2018 – B 14 AS 12/17 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben der Erstellung von Mahnungen und Einleitung der Zwangsvollstreckung auf die Bundesagentur für Arbeit - fehlender Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung - Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit und WiderspruchsfreiheitZitiert von 14
- BSG, 25.06.2015 – B 14 AS 38/14 RErstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung eines Hauptzollamtes wegen Rückforderung von Leistungen der Grundsicherung für ArbeitsuchendeZitiert von 31
- LSG NRW, 06.08.2020 – L 19 AS 931/19Zitiert von 2
- BSG, 14.05.2020 – B 14 AS 28/19 RSozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsbescheide - Übertragung des Forderungseinzugs auf eine andere Behörde - Rechtsverhältnis der weiteren Behörde zu dem Vollstreckungsschuldner - Statthaftigkeit der Vollstreckung - Garantenstellung der beauftragten BehördeZitiert von 19
- VG Gelsenkirchen, 17.04.2026 – 19 M 30/26Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen bei Mahnung vor Ablauf der Schonfrist KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.05.2026 – 14 B 184/26
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2026 – 19 M 27/26
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2026 – 19 M 31/26
121 Entscheidungen zu § 3 VwVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 VwVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/3#abs-1 (1) Die Vollstreckung wird gegen den Vollstreckungsschuldner durch Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines vollstreckbaren Titels bedarf es nicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/3#abs-2 (2) Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/3#abs-3 (3) Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/3#abs-4 (4) Die Vollstreckungsanordnung wird von der Behörde erlassen, die den Anspruch geltend machen darf.