Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VwVG§ 5 Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 93
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 10.04.2024 – VII ZB 29/23Vollstreckung zugunsten einer gesetzlichen Krankenkasse: Vollstreckungsersuchen des bestellten Vollstreckungsbeamten an den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Eigenvollstreckung um Beitreibung einer Geldforderung aus einem Leistungsbescheid gegen den SchuldnerZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 – L 3 AS 1168/20 ER-B
- OVG Niedersachsen, 28.10.2016 – 11 LC 45/16
- BGH, 20.02.2025 – I ZB 32/24Vorliegen einer Vollstreckungsanordnung im Rahmen der VerwaltungsvollstreckungZitiert von 2
- BSG, 14.05.2020 – B 14 AS 28/19 RSozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsbescheide - Übertragung des Forderungseinzugs auf eine andere Behörde - Rechtsverhältnis der weiteren Behörde zu dem Vollstreckungsschuldner - Statthaftigkeit der Vollstreckung - Garantenstellung der beauftragten BehördeZitiert von 19
- BSG, 25.06.2015 – B 14 AS 38/14 RErstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung eines Hauptzollamtes wegen Rückforderung von Leistungen der Grundsicherung für ArbeitsuchendeZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 23.03.2026 – L 11 KR 408/22 B ER
- VG Münster, 04.03.2026 – 9 K 402/26
- BGH, 15.01.2026 – VII ZB 13/25Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen minderjährigen Schuldner
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 VwVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/5#abs-1 (1) Das Verwaltungszwangsverfahren und der Vollstreckungsschutz richten sich im Falle des § 4 nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 77, 249 bis 258, 260, 262 bis 267, 281 bis 317, 318 Abs. 1 bis 4, §§ 319 bis 327).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/5#abs-2 (2) Wird die Vollstreckung im Wege der Amtshilfe von Organen der Länder vorgenommen, so ist sie nach landesrechtlichen Bestimmungen durchzuführen.