Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 17
Stand: 10.06.2019
Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden:
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 17 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16Vereinbarkeit der Ernennung von Beamten zu Richtern auf Zeit nach §§ 17 Nr. 3, 18 VwGO mit dem GrundgesetzZitiert von 38
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 – 8 S 1081/19Zitiert von 8
- OVG NRW, 28.08.2009 – 7 A 1308/08Zitiert von 7
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2002 – 7 A 11631/01Zitiert von 4
- VG München, 07.02.2025 – M 11 M 24.6761
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 – OVG 10 S 55/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2018 – 1 LZ 878/17
- OVG NRW, 12.03.2018 – 5 A 2439/17.AZitiert von 2
- VG Greifswald, 20.07.2017 – 4 A 471/17 As HGW
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.10.2015 Ausfertigung
§ 17 neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I 1722)
BGBl. 2015 I S. 1722
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.