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Artikel 7 · BT-Drs. 18/6185 · S. 56

Zu Artikel 7 (Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung)

Zu Artikel 7     (Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung)

Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung auf Grund der Einfügung des neuen § 52 Nummer 2 Satz 4.

Zu Nummer 2
Es ist absehbar, dass auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation kurzfristig
ein erhöhtes Aufkommen von Verfahren zukommt. Zur Abdeckung dieser Sonderbelastungen, die sich mit dem
vorhandenen Personal nicht zeitnah bearbeiten lassen, andererseits voraussichtlich auch nicht so lange bestehen
werden, dass zusätzlich Dauerkräfte angestellt werden können, bietet es sich an, Beamte auf Lebenszeit mit der
Befähigung zum Richteramt (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes – DRiG) zu Richtern auf Zeit zu ernennen.
Die Statusform des Richters auf Zeit, an die die vorgeschlagene Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) anknüpft, ist in § 8 DRiG als eine von vier möglichen Statusformen des Richterdienstes vorgesehen und
geregelt.
Durch eine Erweiterung des § 17 VwGO wird erreicht, dass bei den Verwaltungsgerichten neben Richtern auf
Lebenszeit, Richtern auf Probe und Richtern kraft Auftrags auch Richter auf Zeit eingesetzt werden können.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 57 –                           Drucksache 18/6185


Zudem wird in die VwGO ein neuer § 18 VwGO eingefügt, der § 11 DRiG Rechnung trägt, wonach eine Ernen-
nung zum Richter auf Zeit nur unter den durch Bundesgesetz bestimmten Voraussetzungen und nur für die bun-
desgesetzlich bestimmten Aufgaben zulässig ist. Dem dient die neu aufgenommene Regelung in § 18 VwGO.
Danach muss es um einen vorübergehenden Personalbedarf in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gehen.
Ferner muss die Ernennung für einen bestimmten Zeitraum von mindestens zwei Jahren erfolgen, um die r

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.956 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6185, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 219.500–223.456 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c280f9beac04bf64….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP