Gesetze / Versorgungsausgleichsgesetz
VersAusglG§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
Stand: 10.06.2019
Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.