Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz

VGG

§ 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien

Stand: 10.06.2019

Bund11 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/40#abs-1 (1) Die Höhe der Vergütung für Geräte und Speichermedien bestimmt sich nach § 54a des Urheberrechtsgesetzes. Die Verwertungsgesellschaften stellen hierfür Tarife auf Grundlage einer empirischen Untersuchung aus einem Verfahren gemäß § 93 auf. § 38 Satz 2 bleibt unberührt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/40#abs-2 (2) Die Pflicht zur Tarifaufstellung entfällt, wenn zu erwarten ist, dass der dafür erforderliche wirtschaftliche Aufwand außer Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen würde.

§ 39 § 41