Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
- OLG München, 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 35/15Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der Vergütungshöhe; Unkenntnis vom Bestehen einer Vergütungspflicht; Anfertigen von Sicherungskopien als vergütungspflichtige Vervielfältigung - externe FestplattenZitiert von 7
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 106/15Urheberrechtsabgabe: Wirksamkeit einer rückwirkenden Festlegung von Vergütungstarifen für Speicherkarten durch Verwertungsgesellschaften; Vergütungsanspruch kraft GesetzesZitiert von 2
- BGH, 18.05.2017 – I ZR 266/15Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: Rückwirkende Inanspruchnahme trotz fehlender Aufstellung von Tarifen der Verwertungsgesellschaften; Anhörungsrüge wegen Nichtvorlage an den EuGHZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG München, 15.03.2024 – 38 Sch 58/22 WG e
- OLG München, 15.03.2024 – 38 Sch 38/22 VVGZitiert von 1
- OLG München, 02.02.2024 – 38 Sch 60/22 WG e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 VGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/40#abs-1 (1) Die Höhe der Vergütung für Geräte und Speichermedien bestimmt sich nach § 54a des Urheberrechtsgesetzes. Die Verwertungsgesellschaften stellen hierfür Tarife auf Grundlage einer empirischen Untersuchung aus einem Verfahren gemäß § 93 auf. § 38 Satz 2 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/40#abs-2 (2) Die Pflicht zur Tarifaufstellung entfällt, wenn zu erwarten ist, dass der dafür erforderliche wirtschaftliche Aufwand außer Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen würde.