Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz

VGG

§ 38 Tarifaufstellung

Stand: 10.06.2019

Bund12 Entscheidungen

Die Verwertungsgesellschaft stellt Tarife auf über die Vergütung, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte fordert. Soweit Gesamtverträge abgeschlossen sind, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze als Tarife.

§ 37 § 39