Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 38 Tarifaufstellung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- OLG München, 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
- BGH, 18.05.2017 – I ZR 266/15Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: Rückwirkende Inanspruchnahme trotz fehlender Aufstellung von Tarifen der Verwertungsgesellschaften; Anhörungsrüge wegen Nichtvorlage an den EuGHZitiert von 8
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 106/15Urheberrechtsabgabe: Wirksamkeit einer rückwirkenden Festlegung von Vergütungstarifen für Speicherkarten durch Verwertungsgesellschaften; Vergütungsanspruch kraft GesetzesZitiert von 2
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 35/15Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der Vergütungshöhe; Unkenntnis vom Bestehen einer Vergütungspflicht; Anfertigen von Sicherungskopien als vergütungspflichtige Vervielfältigung - externe FestplattenZitiert von 7
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
Zuletzt entschieden
- LG Frankenthal (Pfalz), 08.07.2025 – 6 S 3/25
- OLG München, 25.08.2023 – 38 Sch 63/21 WG
- OLG München, 03.03.2023 – 38 Sch 61/21 WGZitiert von 2
12 Entscheidungen zu § 38 VGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 VGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verwertungsgesellschaft stellt Tarife auf über die Vergütung, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte fordert. Soweit Gesamtverträge abgeschlossen sind, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze als Tarife.