Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
- OLG München, 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 106/15Urheberrechtsabgabe: Wirksamkeit einer rückwirkenden Festlegung von Vergütungstarifen für Speicherkarten durch Verwertungsgesellschaften; Vergütungsanspruch kraft GesetzesZitiert von 2
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 35/15Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der Vergütungshöhe; Unkenntnis vom Bestehen einer Vergütungspflicht; Anfertigen von Sicherungskopien als vergütungspflichtige Vervielfältigung - externe FestplattenZitiert von 7
- BGH, 18.05.2017 – I ZR 266/15Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: Rückwirkende Inanspruchnahme trotz fehlender Aufstellung von Tarifen der Verwertungsgesellschaften; Anhörungsrüge wegen Nichtvorlage an den EuGHZitiert von 8
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93 VGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Verwertungsgesellschaften können die Schiedsstelle anrufen, um eine selbständige empirische Untersuchung zur Ermittlung der nach § 54a Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes maßgeblichen Nutzung durchführen zu lassen.