Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
VDuG§ 14 Abhilfeklage
Stand: 13.10.2023
Wird zitiert von 5
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- BGH, 11.09.2024 – I ZR 168/23Wettbewerblicher Beseitigungsanspruch: Bestimmtheit und Rückzahlungsanspruch - Payout FeeZitiert von 9
- KG, 25.03.2026 – 26 VKl 1/25
- OLG Hamm, 28.11.2025 – 12 VKl 1/23
- LG Memmingen, 12.03.2025 – 1 HK O 1107/24
- OLG Hamburg, 21.03.2024 – 5 U 128/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mit der Abhilfeklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher. Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden.