§ 87 Sendeunternehmen
Stand: 07.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/87#abs-1 (1) Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/87#abs-2 (2) Das Recht ist übertragbar. Das Sendeunternehmen kann einem anderen das Recht einräumen, die Funksendung auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/87#abs-3 (3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach der ersten Funksendung. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/87#abs-4 (4) § 10 Abs. 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 mit Ausnahme des § 47 Abs. 2 Satz 2 und des § 54 Abs. 1 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/87#abs-5 (5) Sendeunternehmen und Weitersendedienste sind gegenseitig verpflichtet, einen Vertrag über die Weitersendung im Sinne des § 20b Absatz 1 Satz 1 durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, sofern nicht ein die Ablehnung des Vertragsabschlusses sachlich rechtfertigender Grund besteht; die Verpflichtung des Sendeunternehmens gilt auch für die ihm in Bezug auf die eigene Sendung eingeräumten oder übertragenen Senderechte. Auf Verlangen des Weitersendedienstes oder des Sendeunternehmens ist der Vertrag gemeinsam mit den in Bezug auf die Weitersendung durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme anspruchsberechtigten Verwertungsgesellschaften zu schließen, sofern nicht ein die Ablehnung eines gemeinsamen Vertragsschlusses sachlich rechtfertigender Grund besteht. Sofern Sendeunternehmen und Weitersendedienste Verhandlungen über andere Formen der Weitersendung aufnehmen, führen sie diese nach Treu und Glauben.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/87#abs-6 (6) Absatz 5 gilt für die Direkteinspeisung nach § 20d Absatz 1 entsprechend.
Wird zitiert von 59 Entscheidungen zu § 87 UrhG →
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Nach Gewicht
- BGH, 12.11.1998 – I ZR 31/96Zitiert von 2
- OLG München, 02.02.2024 – 38 Sch 68/20 WG
- OLG Köln, 21.10.2022 – 6 U 61/22Zitiert von 1
- OLG Köln, 20.04.2018 – 6 U 116/17Zitiert von 1
- BGH, 17.12.2015 – I ZR 69/14Urheberrechtlicher Schutz von Sendeunternehmen: Rechtsverletzende Sendung von Ausschnitten aus einem Fernsehinterview eines anderen Privatsenders; Privilegierung als Berichterstattung über Tagesereignisse und/oder das Zitatrecht - ExklusivinterviewZitiert von 18
- BGH, 11.04.2013 – I ZR 151/11Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Weitersendungsrechts eines Sendeunternehmens durch Bereitstellung eines Online-Videorekorders zur Aufnahme von FernsehsendungenZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 27.02.2026 – 6 U 75/25
- LG München II, 28.05.2025 – 37 O 2223/25Zitiert von 1
- OLG München, 15.03.2024 – 38 Sch 38/22 VVGZitiert von 1
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