§ 54 Vergütungspflicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 113 Entscheidungen zu § 54 UrhG →
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Nach Gewicht
- BGH, 03.07.2014 – I ZR 30/11Urheberrechtsabgabe: Vergütungspflicht für PC's - PC IIIZitiert von 14
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 255/14Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder einbaubarem Speicher - Musik-HandyZitiert von 21
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 39/15Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare Zweckbestimmung eines PCs mit Festplatte zur Bild- und Tonaufzeichnung – PC mit Festplatte IZitiert von 36
- BGH, 30.11.2011 – I ZR 59/10Urheberrecht: Vergütungspflicht für 2002 bis 2005 in Verkehr gebrachte PCs mit eingebauter Festplatte; Vermutung der Verwendung von Vervielfältigungen zum Privatgebrauch bei Überlassung von PCs an Geschäftskunden - PC als Bild- und TonaufzeichnungsgerätZitiert von 25
- LG Köln, 30.01.2008 – 28 O 340/06Zitiert von 2
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 42/15Gerätevergütung: Gesetzliche Vermutung der Aktivlegitimation eines Zusammenschlusses deutscher Verwertungsgesellschaften; technische Eignung und erkennbare Zweckbestimmung eines PCs mit Festplatte zur Bild- und Tonaufzeichnung – PC mit Festplatte IIZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.04.2026 – I ZR 1/24Privatkopievergütung bei Lieferung an gewerbliche Endabnehmer - Gewerblicher Endabnehmer IIZitiert von 1
- EuGH, 15.01.2026 – C-822/24Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 17.12.2025 – 3 Kart 507/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54#abs-1 (1) Lässt die Art des Werkes eine nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f erlaubte Vervielfältigung erwarten, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54#abs-2 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.