§ 86 Anspruch auf Beteiligung
Stand: 10.06.2019
Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.
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Nach Gewicht
- BGH, 07.11.2002 – I ZR 175/00Zitiert von 4
- BGH, 12.11.1998 – I ZR 31/96Zitiert von 2
- BGH, 17.12.2015 – I ZR 21/14Urheberrechtsschutz: Bereitstellung von Fernsehgeräten in Hotelzimmern zum Empfang von Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne als öffentliche Wiedergabe - KönigshofZitiert von 11
- BGH, 18.06.2015 – I ZR 14/14Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: Vergütungsansprüche wegen Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen - Hintergrundmusik in ZahnarztpraxenZitiert von 8
- BGH, 29.01.2004 – I ZR 135/00Zitiert von 13
- LG Köln, 28.11.2007 – 28 O 12/07
Zuletzt entschieden
- BGH, 31.07.2025 – I ZR 155/23Vorlage von Fragen an den EuGH zur urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke - Content Delivery NetworkZitiert von 1
- OLG Hamburg, 06.07.2023 – 5 U 175/10
- OLG Frankfurt am Main, 21.11.2019 – 16 W 56/19
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