§ 109 Strafantrag
Stand: 10.06.2019
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 109 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 08.04.2009 – 2 BvR 945/08Zitiert von 1
- OLG Köln, 28.03.2017 – 1 RVs 281/16
- OLG Stuttgart, 21.01.2008 – 2 Ws 328/07; 2 Ws 328/2007Zitiert von 3
- BGH, 12.06.2025 – 6 StR 557/24Vermögensschaden des Pay-TV-Anbieters beim sog. Cardsharing
- BGH, 15.12.2016 – III ZR 387/14Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff bei Beschlagnahme eines Presseerzeugnisses: Vertretbarkeit von Ermittlungshandlungen; Vorliegen eines Sonderopfers der von der Beschlagnahme des Presseerzeugnisses betroffenen KapitalgesellschaftZitiert von 25
- BGH, 05.12.2012 – I ZB 48/12Gestattung der Auskunftserteilung unter Verwendung von Verkehrsdaten bei Urheberrechtsverletzung im Internet: Statthaftigkeit der nach Erteilung der Auskunft eingelegten Beschwerde des Anschlussinhabers; Geltung der Beschwerdefrist - Die Heiligtümer des TodesZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 11.03.2021 – 15 W 10/21Zitiert von 11
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 – 10 W 440/17
- OLG Düsseldorf, 06.02.2018 – I-10 W 441/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 109 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.09.2003 Ausfertigung
§ 109 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2003 (BGBl. I 1774; 2004 I 312 403)
BGBl. 2003 I S. 1774
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02.03.1974 Ausfertigung
§ 109 geändert, Satz 2 aufgehoben durch Artikel 144 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I 469)
BGBl. 1974 I S. 469
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.