Gesetze / Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
UmwRG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 06.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen:
Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/1#abs-3 (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UmwRG/1#abs-4 (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf
beziehen.
Wird zitiert von 963 Entscheidungen zu § 1 UmwRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 – 10 S 141/20Zitiert von 13
- VG Düsseldorf, 24.01.2018 – 6 K 12341/17Klagebefugnis eines Umweltverbands für das Begehren auf Außerbetriebsetzung von Dieselfahrzeugen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 45
- OVG Hamburg, 08.04.2019 – 1 Bf 200/15Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 – 10 S 1411/23Zitiert von 7
- VGH Bayern, 18.06.2024 – 22 A 20.40009
- VGH Hessen, 31.05.2021 – 4 A 610/19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2026 – 10 S 2127/25Erfolgloser Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 20.08.2026 – 7 B 14.26Präklusion verspäteten Vorbringens zur Fehlerhaftigkeit einer Schallimmissionsprognose nach § 6 UmwRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 19.08.2026 – 8 D 241/25.AKImmissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage; Ermittlung gewerblicher Vorbelastungen in der Schallprognose Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 UmwRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2549)
BGBl. 2018 I S. 2549
BGBl. 2018 I S. 2549 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.