Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 44a
Stand: 10.06.2019
Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn behördliche Verfahrenshandlungen vollstreckt werden können oder gegen einen Nichtbeteiligten ergehen.
Wird zitiert von 996 Entscheidungen zu § 44a VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 – 4 S 756/17Zitiert von 3
- BVerwG, 20.06.2022 – 2 B 45/21Dienstliche Beurteilung eines abgeordneten RichtersZitiert von 15
- BVerwG, 18.01.2022 – 6 B 21/21Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im Nachprüfungsverfahren des § 14 JAPO wegen Besorgnis der BefangenheitZitiert von 25
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2016 – A 11 S 223/16Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2015 – A 11 S 490/15Zitiert von 8
- BVerwG, 14.03.2019 – 2 VR 5/18Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren nicht isoliert angreifbarZitiert von 169
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 27.08.2026 – 1 WB 33.26Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen angeblicher Gefahrstoffbelastung am Dienstplatz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Niedersachsen, 15.06.2026 – 2 LA 206/24Kein Anspruch auf Berichtigung der Begründung eines BAföG-Bescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 28.05.2026 – 35 L 495/26.O
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44a VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.