Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 228 Möglichkeit des Formwechsels

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/228?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Durch den Formwechsel kann eine Kapitalgesellschaft die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft nur erlangen, wenn der Unternehmensgegenstand im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels den Vorschriften über die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (§ 105 Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs) genügt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/228?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Ein Formwechsel in eine Partnerschaftsgesellschaft ist nur möglich, wenn im Zeitpunkt seines Wirksamwerdens alle Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers natürliche Personen sind, die einen Freien Beruf ausüben (§ 1 Abs. 1 und 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). § 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes bleibt unberührt.

§ 225a § 225c