Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/8808 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit den Ergänzungen wird der Einführung neuer Unterabschnitte im Zweiten und Fünften Buch Rech- nung getragen. Zu Nummer 2 (§ 2 UmwG) Mit der Änderung wird die Legaldefinition für den im Gesetz verwandten Begriff „Anteilsinhaber" er- gänzt. Neben Gesellschaftern, Aktionären, Genossen und Mitgliedern treten die „Partner" als die Mitglie- der der Partnerschaftsgesellschaft auf. Zu Nummer 3 (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) Die Ergänzung der Vorschrift reiht die Pa rtner- schaftsgesellschaft in die Liste derjenigen Rechtsträ- ger ein, die an einer Verschmelzung g rundsätzlich umfassend teilhaben können (siehe bereits oben im Allgemeinen Teil unter Nr. 1 a. E.). Partnerschaftsge- sellschaften können damit - ebenso wie Personen- handelsgesellschaften - sowohl als übertragender als auch als übernehmender oder neuer Rechtsträger an einem Verschmelzungsvorgang beteiligt sein. Ein- schränkungen der Verschmelzungsmöglichkeiten er- geben sich aus den Besonderen Vorschriften des Zweiten Buches. Über die Verweisung in § 125 UmwG gilt die geän- derte Vorschrift auch für die Spaltung. Zu Nummer 4 (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG) Die Verpflichtung, im Verschmelzungsvertrag oder in dessen Entwurf besondere Vorteile anzugeben, die bestimmten (maßgeblich an der Verschmelzung be- teiligten) Personen gewährt werden, soll bei Pa rtner- schaftsgesellschaften alle Sondervorteile erfassen, die irgendeinem Partner eingeräumt werden. Eine Beschränkung der Verpflichtung auf die den „ge- schäftsführenden Gesellschaftern" gewährten Vor- teile, wie sie für Personenhandelsgesellschaften gilt, ist nicht angebracht. Bei einer Verschmelzung entf al- len mit dem Erlöschen des übertragenden Rechtsträ- gers die bei diesem bestehenden Organfunktione
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.151 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8808, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.491–60.642 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 5e8698a7117629e3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP