Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/2919 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Der neue Zehnte Abschnitt über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (vgl. zu Num- mer 17) soll durch diese Änderung in die Inhaltsübersicht aufgenommen werden. Zu Nummer 2 (§ 4) Die Verweisung soll an die durch die Schuldrechtsharmoni- sierung geänderte Nummerierung im Bürgerlichen Gesetz- buch (BGB) angepasst werden. Zu Nummer 3 (§ 16) Wie in § 246a des Aktiengesetzes (AktG), der durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2802)neueingeführtwurde,sollauchin§ 16Abs. 3eineFrist von drei Monaten vorgegeben werden, in der im Regelfall die EntscheidungdesGerichtsimFreigabeverfahrenergehensoll. BeibesonderenSchwierigkeitenrechtlicherodertatsächlicher Art kann diese Frist angemessen verlängert werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/2919 Zu Nummer 4 (§ 17) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung der §§ 54 und 68 (vgl. zu den Nummern 12 und 15). Zu Nummer 5 (§ 19) Aus der registergerichtlichen Praxis wurde darauf hingewie- sen, dass aufgrund entsprechender Absprachen zwischen den zur Eintragung Zuständigen bei den Registergerichten häufig für alle beteiligten Rechtsträger eine taggleiche Ein- tragung der Verschmelzung erreicht werden könne. In die- sem Fall bedürfe es nicht der Eintragung des nach § 19 Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich vorgeschriebenen Wirksam- keitsvorbehalts. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung soll diese Praxisanregung aufgegriffen werden. Sie dient der Ent- lastung der Registergerichte und erspart den betroffenen Rechtsträgern zusätzliche Veröffentlichungskosten. Zu Nummer 6 (§ 29) Bei der Verschmelzung einer börsennotierten AG auf e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.475 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2919, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.603–85.078 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 190fc55e950ff8dd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP