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Artikel 1 · BT-Drs. 16/2919 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Der neue Zehnte Abschnitt über die grenzüberschreitende
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (vgl. zu Num-
mer 17) soll durch diese Änderung in die Inhaltsübersicht
aufgenommen werden.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Die Verweisung soll an die durch die Schuldrechtsharmoni-
sierung geänderte Nummerierung im Bürgerlichen Gesetz-
buch (BGB) angepasst werden.
Zu Nummer 3 (§ 16)
Wie in § 246a des Aktiengesetzes (AktG), der durch das
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts vom 22. September 2005 (BGBl. I S.
2802)neueingeführtwurde,sollauchin§ 16Abs. 3eineFrist
von drei Monaten vorgegeben werden, in der im Regelfall die
EntscheidungdesGerichtsimFreigabeverfahrenergehensoll.
BeibesonderenSchwierigkeitenrechtlicherodertatsächlicher
Art kann diese Frist angemessen verlängert werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/2919
Zu Nummer 4 (§ 17)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung der
§§ 54 und 68 (vgl. zu den Nummern 12 und 15).
Zu Nummer 5 (§ 19)
Aus der registergerichtlichen Praxis wurde darauf hingewie-
sen, dass aufgrund entsprechender Absprachen zwischen
den zur Eintragung Zuständigen bei den Registergerichten
häufig für alle beteiligten Rechtsträger eine taggleiche Ein-
tragung der Verschmelzung erreicht werden könne. In die-
sem Fall bedürfe es nicht der Eintragung des nach § 19
Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich vorgeschriebenen Wirksam-
keitsvorbehalts. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung soll
diese Praxisanregung aufgegriffen werden. Sie dient der Ent-
lastung der Registergerichte und erspart den betroffenen
Rechtsträgern zusätzliche Veröffentlichungskosten.
Zu Nummer 6 (§ 29)
Bei der Verschmelzung einer börsennotierten AG auf e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.475 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/2919, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.603–85.078 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 190fc55e950ff8dd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP