Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG§ 5 Benachteiligungsverbot
Stand: 10.06.2019
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.
Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfGStand: 10.06.2019
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.