Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 162 Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/162#abs-1 (1) Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung als eingetreten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/162#abs-2 (2) Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt, so gilt der Eintritt als nicht erfolgt.
Wird zitiert von 957 Entscheidungen zu § 162 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 – 13 Sa 55/05Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 17.03.2021 – 22 U 274/20
- LAG Düsseldorf, 28.07.2006 – 17 Sa 465/06Zitiert von 3
- BAG, 12.12.2007 – 10 AZR 97/07Zielvereinbarung: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen entgangener Bonuszahlung bei nicht abgeschlossener Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 208
- OLG Stuttgart, 14.04.2015 – 12 U 153/14Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 30.08.2012 – 4b O 54/11 U.
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 06.08.2026 – 18 SLa 24/26Annahmeverzugslohn - Angebot einer Prozessbeschäftigung - Voraussetzungen des böswilligen Unterlassens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Köln, 16.07.2026 – 6 SLa 80/26Arbeitsrecht - Direktionsrecht - Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit - Unwirksamkeit der Versetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Karlsruhe, 02.07.2026 – 12 U 62/25Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils bezüglich Schlüssigkeit und Fälligkeit; Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nach Kündigung eines Erbensuchervertrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 162 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.