Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 20.04.2012 – 28 Ca 17989/11
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 – 7 Sa 95/06Zitiert von 4
- BAG, 16.09.2008 – 9 AZR 781/07Teilzeitarbeit: Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung bei der Besetzung eines höherwertigen freien Arbeitsplatzes nach § 9 TzBfG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- BAG, 18.08.2009 – 9 AZR 517/08Teilzeitarbeit: Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG bei Wechsel von einer Fünftagewoche auf eine Viertagewoche KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 91
- BAG, 16.12.2008 – 9 AZR 893/07Teilzeitarbeit: Kein Anspruch auf Neuverteilung der Arbeitszeit bei entgegenstehender Regelungsabrede mit dem Betriebsrat KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- LAG Baden-Württemberg, 19.07.2004 – 14 TaBV 4/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 31.01.2017 – 13 Sa 573/16Zitiert von 3
- BAG, 13.11.2012 – 9 AZR 259/11Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - DarlegungslastZitiert von 27
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 – 6 Sa 17/05Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 TzBfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.