Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit
Stand: 10.06.2019
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 6 TzBfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 20.04.2012 – 28 Ca 17989/11
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 – 7 Sa 95/06Zitiert von 4
- BAG, 16.09.2008 – 9 AZR 781/07Teilzeitarbeit: Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung bei der Besetzung eines höherwertigen freien Arbeitsplatzes nach § 9 TzBfG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- BAG, 18.08.2009 – 9 AZR 517/08Teilzeitarbeit: Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG bei Wechsel von einer Fünftagewoche auf eine Viertagewoche Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 96
- BAG, 16.12.2008 – 9 AZR 893/07Teilzeitarbeit: Kein Anspruch auf Neuverteilung der Arbeitszeit bei entgegenstehender Regelungsabrede mit dem Betriebsrat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- LAG Baden-Württemberg, 19.07.2004 – 14 TaBV 4/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 31.01.2017 – 13 Sa 573/16Zitiert von 4
- BAG, 13.11.2012 – 9 AZR 259/11Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - DarlegungslastZitiert von 31
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 – 6 Sa 17/05Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 TzBfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.