Gesetze / Tarifvertragsgesetz

TVG

§ 10 Tarifvertrag und Tarifordnungen

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/10#abs-1 (1) Mit dem Inkrafttreten eines Tarifvertrags treten Tarifordnungen, die für den Geltungsbereich des Tarifvertrags oder Teile desselben erlassen worden sind, außer Kraft, mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die durch den Tarifvertrag nicht geregelt worden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/10#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifordnungen aufheben; die Aufhebung bedarf der öffentlichen Bekanntmachung.

§ 9 § 11