Gesetze / Trennungsgeldverordnung
TGV§ 9 Verfahrensvorschriften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/9#abs-1 (1) Das Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr nach Beginn der Maßnahme nach § 1 Abs. 2 schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Trennungsgeld wird monatlich nachträglich auf Grund von Forderungsnachweisen gezahlt, die der Berechtigte innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr nach Ablauf des maßgeblichen Kalendermonats abzugeben hat. Satz 2 gilt entsprechend für Anträge auf Reisebeihilfe nach Ablauf des maßgebenden Anspruchszeitraums.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/9#abs-2 (2) Der Berechtigte hat nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die Trennungsgeldgewährung vorliegen, insbesondere hat er das fortwährende Bemühen um eine Wohnung (§ 2 Abs. 1) zu belegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/9#abs-3 (3) Die oberste Dienstbehörde bestimmt die Behörde, die das Trennungsgeld gewährt.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 9 TGV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 18.06.2024 – 24 ZB 23.1291Zitiert von 2
- VG Köln, 14.11.2022 – 23 K 816/21
- VG Köln, 21.04.2020 – 23 K 6113/18Zitiert von 4
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 – 7 Sa 148/22Zitiert von 1
- VG Köln, 28.02.2018 – 23 K 11766/17
- VG Bayreuth, 17.12.2024 – B 5 K 23.470Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Bayreuth, 17.12.2024 – B 5 K 23.621
- VG Hamburg, 18.11.2024 – 21 K 3159/24Zitiert von 1
- VG Köln, 02.04.2024 – 33 K 6883/22.PVB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 TGV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.03.2017 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I 626)
BGBl. 2017 I S. 626
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.