§ 56 Allgemeine Regeln
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 43
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 27.06.2017 – 1 Vollz(Ws) 190/17
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 – L 5 KR 5046/09Zitiert von 2
- OLG Hamm, 03.04.2007 – 1 Vollz (Ws) 113/07Zitiert von 1
- BVerfG, 22.07.2022 – 2 BvR 1630/21Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unbegründete Abweichung des Rechtsmittelgerichts von verfassungsgerichtlicher RsprZitiert von 5
- KG, 17.04.2018 – 5 Ws 35/18 Vollz
- KG, 10.03.2017 – 5 Ws 51/17 Vollz
Zuletzt entschieden
- KG, 11.06.2024 – 2 Ws 36/24 Vollz
- OLG Hamburg, 07.12.2023 – 5 Ws 97/23 Vollz
- BayObLG, 30.10.2023 – 203 StObWs 290/23Zitiert von 3
43 Entscheidungen zu § 56 StVollzG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/56#abs-1 (1) Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen. § 101 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/56#abs-2 (2) Der Gefangene hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen.