Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 56 Allgemeine Regeln

Stand: 10.06.2019

Bund43 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/56#abs-1 (1) Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen. § 101 bleibt unberührt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/56#abs-2 (2) Der Gefangene hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen.

§ 55 § 57