§ 62 Zuschüsse zu Zahnersatz und Zahnkronen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OLG Koblenz, 19.04.2006 – 1 Ws 833/05Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.07.1998 – 8 A 2820/95
- OLG Rostock, 20.10.2014 – 20 Ws 257/14Zitiert von 2
- SG Koblenz, 22.06.2010 – S 16 KR 87/09
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Landesjustizverwaltungen bestimmen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften die Höhe der Zuschüsse zu den Kosten der zahnärztlichen Behandlung und der zahntechnischen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz. Sie können bestimmen, daß die gesamten Kosten übernommen werden.