§ 20 Kleidung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/20#abs-1 (1) Der Gefangene trägt Anstaltskleidung. Für die Freizeit erhält er eine besondere Oberbekleidung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/20#abs-2 (2) Der Anstaltsleiter gestattet dem Gefangenen, bei einer Ausführung eigene Kleidung zu tragen, wenn zu erwarten ist, daß er nicht entweichen wird. Er kann dies auch sonst gestatten, sofern der Gefangene für Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgt.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 20 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.11.1999 – 2 BvR 2039/99Einstweilige Anordnung: Ablehnung des Antrags auf Vorführung eines Strafgefangenen zur Hauptverhandlung in eigener Zivilkleidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- KG, 23.03.2022 – 5 Ws 258/21 Vollz
- LSG Baden-Württemberg, 14.11.2024 – L 2 SO 730/24
- VG Aachen, 10.07.2007 – 2 K 3070/04Zitiert von 1
- OLG Hamm, 22.04.2026 – 1 Vollz 17 + 18/26
- OLG Hamm, 09.12.2008 – 5 Ws 423 - 425/08
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 – L 15 SO 103/12Zitiert von 1
- OLG Naumburg, 24.03.2015 – 1 Ws (RB) 42/15
- OLG Hamm, 14.08.2014 – 1 Vollz (Ws) 365/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.