§ 15 Entlassungsvorbereitung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG GieBen, 05.10.2010 – 2 StVK-Vollz 264/10
- BVerfG, 03.06.1992 – 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer wegen Mordes verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur BewährungZitiert von 83
- BGH, 14.11.1978 – 4 StR 463/78
- OLG Hamm, 20.06.2017 – 1 Vollz (Ws) 236/17Zitiert von 1
- BVerfG, 11.06.2002 – 2 BvR 461/02Zitiert von 7
- BVerfG, 22.03.1998 – 2 BvR 77/97Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: Anforderungen an die Kriminalprognose und die Entlassungsvorbereitung durch Vollzugslockerungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.09.2024 – 1 Vollz 54/24
- LG Kassel, 18.05.2021 – 3 StVK 69/21
- KG, 13.12.2013 – 2 Ws 570/13, 2 Ws 570/13 - 141 AR 638/13Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/15#abs-1 (1) Um die Entlassung vorzubereiten, soll der Vollzug gelockert werden (§ 11).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/15#abs-2 (2) Der Gefangene kann in eine offene Anstalt oder Abteilung (§ 10) verlegt werden, wenn dies der Vorbereitung der Entlassung dient.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/15#abs-3 (3) Innerhalb von drei Monaten vor der Entlassung kann zu deren Vorbereitung Sonderurlaub bis zu einer Woche gewährt werden. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/15#abs-4 (4) Freigängern (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) kann innerhalb von neun Monaten vor der Entlassung Sonderurlaub bis zu sechs Tagen im Monat gewährt werden. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend. Absatz 3 Satz 1 findet keine Anwendung.